Antwort Kleine Anfrage (16/323): Auswirkungen der so genannten Fiktionsbescheinigung im Integrationsprozeß

Beantragen „Ausländer“ eine Verlängerung ihrer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis oder die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis, wird ihnen eine „Fiktionsbescheinigung“ ausgestellt. bis über ihren Antrag entschieden ist, bleibt ihr Aufenthaltstitel bestehen. Damit wurde viel Unheil angerichtet: viele Betroffene verstanden den Begriff „Fiktionsbescheinigung“ falsch und dachten, sie hätten nun keinen Aufenthaltstitel mehr. Dazu kam der Dilettantismus der Ausländerbehörden: es wurden falsche Papiere ausgestellt. Oder es erhielten Personengruppen eine Fiktionsbescheinigung, die eigentlich gar nicht zum richtigen Personenkreis gehören. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/307): Situation von in der Bundesrepublik geduldeten Personen

„Geduldet“ werden in der Bundesrepublik Menschen, die zwar eigentlich „ausreisepflichtig“ sind – zum Beispiel, weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde – die aber nicht in ihre Herkunftsland abgeschoben werden können bzw. dürfen. Da das Aufenthaltsrecht immer noch nicht vorsieht, dass diese Menschen nach z.B. fünf Jahren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wird immer wieder ihre „Duldung“ verlängert. Das wird „Kettenduldung“ genannt und sollte eigentlich nicht mehr existieren – glaubt den Versprechungen des Zuwanderungsgesetzes. Wir wollten u.a. wissen: wie viele Menschen sind von „Kettenduldungen“ betroffen und wie lange leben sie schon hier? weiter …

Gesetzentwurf (16/369): Schaffung einer Bleiberechtsregelung

Rund 200 000 Menschen leben seit mehreren Jahren nur mit einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland. Häufig sind bereits Kinder in Deutschland geboren und aufgewachsen, die ihr „Heimatland“ allenfalls aus Er- zählungen oder dem Fernsehen kennen. Diese Menschen sind vielfältigen Ein- schränkungen unterworfen, die ihrer vollständigen Integration in die deutsche Gesellschaft entgegenstehen, obwohl sie faktisch bereits „Inländer“ geworden sind. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Menschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, sobald sie sich längstens fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/167): Verdacht auf geheime CIA-Gefangenenlager und US-Flüge mit geheimen Gefangenen

Die Washington Post hat mit einer Meldung für Aufsehen gesorgt, nach denen es geheime Gefängnisse der CIA in Osteuropa gegeben habe. Über Flughäfen in ganz Europa, auch in Deutschland, seien Transporte von Gefangenen in Foltergefängnisse und nach Guantanamo durchgeführt worden. Die Fraktion DIE LINKE. hat dieses Thema als erste im Bundestag aufgegriffen. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/164): Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, die Rückführung „ausreisepflichtiger Ausländer“ (u.a. AsylbewerberInnen, geduldete Flüchtlinge, etc.) zu beschleunigen. Gleichzeitig haben u.a. der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen und das „Forum Flughäfen NRW“ der evangelischen Kirche im Rheinland auf bestehende Mängel hingewiesen: von Abschiebungen seien u.a. Menschen mit post-traumatischen Belastungsstörungen betroffen; Kinder werden aus der Schulausbildung gerissen, Familien getrennt. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/165): Gefährdung der Pressefreiheit durch den BND

Um ein Leck im eigenen Apparat zu schließen, hat der Bundesnachrichtendienst (BND) 1993 begonnen, massiv Journalisten zu beobachten. Im Mittelpunkt der illegalen Abhör- und Observationsaktionen stand der Geheimdienstkritiker Schmidt-Eenboom und das „Institut für Friedensforschung“ in Weilheim, dessen Leiter er war. Man könnte dies als Peinlichkeit abtun, würden hier nicht massiv Grundrechte verletzt. Der Fall zeigt: Geheimdienste sind nicht kontrollierbar. Die Antwort zeigt: An einer Kontrolle hat die Bundesregierung kein Interesse. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/143): Bundeswehreinsatz im Innern

Immer wieder wird über den Einsatz der Bundeswehr im Innern diskutiert. Dabei befindet sich die Bundeswehr schon im propagandhistischen Dauereinsatz: nicht nur bei Flutwellen, vor allem mit öffentlichen Gelöbnissen und „Großen Zapfenstreichen“ – inklusive „Helm ab zum Gebet“ – sollen die Bürgerinnen und Bürger an die Normalität einer militarisierten Republik gewöhnt werden. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/49): Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b StGBin den Jahren 2001 bis 2004

Auch lange nach Ende der „Bedrohung“ durch die „Rote Armee Fraktion“ und ähnliche Gruppierungen ist der § 129 a Straftgesetzbuch (StGB) in Kraft, der die Gründung einer terroristischen Vereinigung unter Strafe stellt. Meist richtet er sich jedoch gegen außerparlamentarisch aktive linke Gruppen, die besonderen Ermittlungsbefugnisse des §129 StGB werden gezielt eingesetzt, um solche Gruppen zu durchleuchten und unter Druck zu setzen. weiter …